Bitte wenden Sie sich unter info@ak-gutachten.de an mich, wenn Sie keine Antwort auf Ihre Frage gefunden haben.
Die Kfz-Teilkaskoversicherung kommt in der Regel für folgende Schäden auf:
Diese Schäden zahlt die Haftpflichtversicherung nicht.
Sie deckt alles ab was auch die Teilkasko abdeckt und Zusätzlich:
Außerdem sollte sie auch folgende Punkte abdecken:
Diese Schäden zahlt die Kfz-Teilkasko nicht.
Diese Leistungen werden meist nicht bezhalt:
Wenn Sie als Geschädigter unschuldig sind, dann ist die gegnerische Versicherung verpflichten Ihnen den Schaden voll und ganz zu ersetzten.
Alle entstandenen Kosten müssen zum Beispiel mit einem Kfz-Gutachten durch einen Kfz-Sachverständiger belegt werden.
Nicht ganz.
Copyright © 2021 AK Gutachten – Alle Rechte vorbehalten.
Unterstützt von GoDaddy