• Start
  • Meine Leistungen
    • Haftpflichtgutachten
    • Wertgutachten
    • Reparaturbestätigung
    • Kurzgutachten / KV
    • Formulare
  • Wissenswertes
  • Über Mich
  • Mehr
    • Start
    • Meine Leistungen
      • Haftpflichtgutachten
      • Wertgutachten
      • Reparaturbestätigung
      • Kurzgutachten / KV
      • Formulare
    • Wissenswertes
    • Über Mich
  • Start
  • Meine Leistungen
    • Haftpflichtgutachten
    • Wertgutachten
    • Reparaturbestätigung
    • Kurzgutachten / KV
    • Formulare
  • Wissenswertes
  • Über Mich

Häufig gestellte Fragen


Bitte wenden Sie sich unter info@ak-gutachten.de an mich, wenn Sie keine Antwort auf Ihre Frage gefunden haben.

Die Kfz-Teilkaskoversicherung kommt in der Regel für folgende Schäden auf:

  • Unwetterschäden wie Sturm, Blitzschlag, Hagel und Überschwemmung.
  • Diebstahl, Raub und Unterschlagung.
  • Schäden durch Zusammenstoß mit Haarwild (Rehe oder Wildschweine).
  • Glasbruch durch zum Beispiel Steinschlag.
  • Kabelschäden durch Kurzschluss.
  • Marderbisse an Leitungen, Kabel, etc.


Diese Schäden zahlt die Haftpflichtversicherung nicht.


Sie deckt alles ab was auch die Teilkasko abdeckt und Zusätzlich:

  • Selbstverschuldeten Unfall
  • Vandalismus


Außerdem sollte sie auch folgende Punkte abdecken:

  • Keine Einrede grober Fahrlässigkeit.
  • Marderbisse mit Folgeschäden.
  • Erweiterte Wildschadendeckung (nicht nur Haarwild sondern auch Kühe, Pferde, usw.)


Diese Schäden zahlt die Kfz-Teilkasko nicht.



Diese Leistungen werden meist nicht bezhalt:


  • Nutzungsausfallentschädigung
  • Merkantile Wertminderung
  • Mietwagen / Ersatzfahrzeug


  • Wenn Sie in einen für Sie unverschuldeten Unfall (Haftpflichtschaden) verwickelt sind, dann sollten Sie einen freien und unabhängigen Kfz-Sachverständigen wie mich bestellen.


  • Ich führe dann die Beweissicherung durch und helfe Ihnen, Ihre Schadenersatzansprüche voll und ganz geltend zu machen.


  • Die Versicherungen werden oft versuchen den Schaden durch einen einfachen Kfz-Kostenvoranschlag abzuwickeln. Sie werden niemals in Ihrem Interesse handeln, sondern stets darauf achten die entstehenden Kosten so gering wie möglich zu halten, wodurch Ihnen ein finanzieller Schaden entsteht.


  • Beauftragen Sie deshalb einen freien und unabhängigen Kfz-Sachverständigen wie mich. Ich werde Ihnen gemeinsam mit einem Rechtsanwalt dabei helfen Ihre Schadensersatzansprüche voll und ganz geltend zu machen.


  • Wenn ein für Sie unverschuldeter Unfall entsteht (Haftpflichtschaden), dann trägt die gegnerische Versicherung alle kosten.


  • Achtung. Wenn Sie zum Beispiel einen Unfall auf einem Parkplatz hatten, dann kann es passieren das Ihnen eine Teilschuld zugewiesen wird. Sollte die Versicherung zum Beispiel nur für 70% des Schadens aufkommen, tragen Sie selber 30% der Kosten.


Wenn Sie als Geschädigter unschuldig sind, dann ist die gegnerische Versicherung verpflichten Ihnen den Schaden voll und ganz zu ersetzten.


  • Gutachterkosten
  • Rechtsanwalt kosten
  • Abschleppkosten
  • Reparaturkosten
  • Standkosten
  • Ersatzfahrzeug
  • Ab- und Anmeldekosten
  • Schmerzensgeld
  • Entsorgungskosten
  • Verdienstausfall
  • Nutzungsausfallentschädigung


Alle entstandenen Kosten müssen zum Beispiel mit einem Kfz-Gutachten durch einen Kfz-Sachverständiger belegt werden.


Nicht ganz.


  • Dazu müssen Sie erst mit Ihrer Versicherung die Kostenübernahme klären und sich eine schriftliche Zusicherung einholen, um auf der sicheren Seite zu sein und auf keinen Kosten sitzen zu bleiben. Wenn das soweit genehmigt wurde, können Sie einen freien und unabhängigen Kfz-Sachverständiger Ihrer Wahl bestellen.


  • Reparaturschaden: wenn die Reparaturkosten unter 100% des Wiederbeschaffungswertes liegen.


  • Einfacher Totalschaden: wenn die Reparaturkosten zwischen 101% und 130% des Wiederbeschaffungswertes liegen.


  • Wirtschaftlicher Totalschaden: wenn die Reparaturkosten über 130% des Wiederbeschaffungswertes liegen.


  • Nein Sie müssen keiner Nachbesichtigung zustimmen. Die Versicherungen haben kein Recht dazu. Sie haben als Geschädigter das Recht sich auf das von Ihrem Kfz-Sachverständiger erstellten Gutachten zu stützen.


  • Nur wenn das erstellte Gutachten erhebliche und offensichtliche Mängel aufweist, kann die gegnerische Versicherung auf eine Nachbesichtigung bestehen.




  • Der Merkantile Minderwert ist der Betrag, den das Unfallfahrzeug bei einem Weiterverkauf weniger Wert ist. Wenn das Fahrzeug vorher noch Unfallfrei war und jetzt nach dem Unfall weiterverkauft wird, erhält man weniger Geld für das Fahrzeug. Auch wenn der Schaden Fachgerecht instandgesetzt wurde.


  • Diese Differenz wird dann als Merkantile Wertminderung bezeichnet. Die Höhe des Minderwerts wird von einem Kfz-Sachverständiger ermittelt.


  • Datenschutzerklärung
  • Impressum / Kontakt

AK Gutachten

Copyright © 2021 AK Gutachten – Alle Rechte vorbehalten.

Unterstützt von GoDaddy

Diese Website verwendet Cookies.

Wir setzen Cookies ein, um den Website-Traffic zu analysieren und dein Nutzererlebnis für diese Website zu optimieren. Wenn du Cookies akzeptierst, werden deine Daten mit denen anderer Nutzer zusammengeführt.

AblehnenAnnehmen