Ein Kfz-Haftpflichtschaden tritt auf, wenn Du als Fahrzeughalter in einen unverschuldeten Unfall verwickelt wirst und dabei Schäden an deinem Fahrzeug entstehen oder Du selbst Verletzungen erleidest.
In diesem Falle bist Du der Geschädigte und somit Weisungsbefugt. Deine Rechte und Schadenersatzansprüche als Geschädigter umfassen folgende Punkte:
- Gutachter: Du darfst einen freien und unabhängigen Kfz-Sachverständiger deiner Wahl beauftragen um ein vollwertiges Kfz-Gutachten über den Fahrzeugschaden zu erstellen. Der Gutachter wird dir mit seiner Expertise dabei helfen deine Rechte und Schadenersatzansprüche gegenüber der Gegnerischen Partei geltend zu machen.
- Reparatur: Die im Gutachten ermittelten Reparaturkosten werden vollständig von der Gegnerischen Partei übernommen
- Anwalt: Ein Anwalt für Verkehrsrecht wird dir dabei helfen alle deine rechtlichen Ansprüche gegenüber der Gegnerischen Partei geltend zu machen.
- Ersatzwagen: Ein Ersatzfahrzeug, in aller Regel eine Fahrzeugklasse niedriger, steht dir während der Reparaturdauer zu. Je nach schwere des Schadens und der Fahrtauglichkeit des Fahrzeugs kann es hierbei auch zu einer längeren Mietdauer kommen.
- Nutzungsausfall: Solltest du keinen Ersatzwagen in Anspruch nehmen, so kann der Nutzungsausfall geltend gemacht werden. Der Tagessatz wird hierbei durch den Gutachter ermittelt. In der Regel können bis zu 14 Tage geltend gemacht werden.
- Abschlepp- und Bergung: Ist dein Fahrzeug so schwer beschädigt das weder die Fahrtauglichkeit noch die Verkehrssicherheit gegeben ist, so muss dieses Abgeschleppt werden.
- Standgebühren: Die Standgebühren die dabei entstehen können wenn das Fahrzeug z.B. mehrere Tage beim Abschleppdienst auf dem Hof steht, können ebenfalls geltend gemacht werden.
- Ab- und Anmeldung: Auch die Kosten für die Abmeldung sowie für eine Neuzulassung können geltend gemacht werden.
- Verdienstausfall: Auch ein möglicher Gehaltsausfall ist möglich.
Im Haftpflichtschadenfall, also ein für dich unverschuldeter Unfall, werden in der Regel alle Kosten von der Gegnerischen Partei übernommen. Wenn du mehr wissen möchtest, sprich mich gerne an.